Durch die Medien läuft gerade der Fall einer Düsseldorfer Architektin (Alleinverdienerin), die ihr Kind nicht in einem Kindergarten unterbringen konnte, weil sie keine Migrantin war – die Kindergärten mussten zunächst ihren Migrantenanteil erfüllen.
Es gab Einzelpersonen, die vage bestritten, dass so eine Praktik überhaupt existiert. Es gab, typischerweise, keinen Versuch, nachzufassen und die Kriterien für die Vergabe von Kindergartenplätzen aufzuklären, weder bei den Medien noch bei der Verwaltung. (Das ist der Grund, warum man wirklich oppositionelle Medien und Abgeordnete braucht.)
Es gibt bei der Verteilung staatlicher Gelder, Positionen und Dienstleistungen zwei mögliche Positionen.
Entweder man trifft eine „farbenblinde“ Entscheidung je nach persönlicher „Würdigkeit“ (in einem Fall Leistung, im anderen Fall Bedürftigkeit), wobei man Rasse/Ethnie bzw. Herkunft ignoriert. Eine „farbenblinde“ Entscheidung kann jedoch zu enormen Disparitäten zwischen Rassen/Ethien/Herkunftsgruppen führen.
Das beste Beispiel dafür ist die Vergabe staatlicher Wohnungen in Großbritannien (in Labour-Kommunen ist, ähnlich wie im „roten Wien“, ein sehr ausgedehnter Anteil am Wohnungsbestand in städtischer Hand ist und ganze Familien sind seit Generationen existenziell auf den Staat angewiesen). Früher wurden diese Wohnungen nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, was neu hinzukommende Migranten benachteiligte. Dann wurde umgestellt auf „Bedürftigkeit“: Bevorzugt wurde, wer noch gar kein Obdach hatte, dafür aber eine große Anzahl von Kindern. Das Ergebnis war, dass fast alle Wohnungen an Immigranten fielen. Wogegen die typischen einheimischen Aspiranten – junge Paare, die noch bei ihren Eltern lebten und noch keine Kinder hatten – praktisch jede Aussicht verloren, irgendwann einmal an den Anfang der Liste zu rutschen. Das erfreuliche Resultat war, dass die Wähler scharenweise der Labour-Partei wegliefen, nicht selten zur British National Party hin.
Das Problem „farbenblinder“ Regelungen ist aber nicht bloß die dadurch entstehende ethnische Disparität. Das Problem ist, dass der Staat nicht glaubhaft machen kann, dass er diese Disparität nicht gewollt hat. In einer Zeit, wo ganze Lobbyorganisationen davon leben, systematisch den „Benachteiligungsverdacht“ zu schüren, ist dieses Problem nicht zu bewältigen.
Daher sind die USA aus gutem Grund zu einem System der Quotierung übergegangen. Quotierungen implizieren, dass jeder Mensch schon bei der Bewerbung um ein staatliches Gut einer rassisch-ethnisch-herkunftsbezogenen Gruppe zugeordnet wird. Bei offenen Quotierungen wie in den USA wird er gefragt, welcher Gruppe er sich selbst zuordnet. Das ist für das rassisch-ethnische Gruppenbewusstsein ungemein förderlich: Dem Individuum wird bewusst, dass es eine Chance nur dadurch hat, dass es sich einer (Volks-)Gruppe anschließt, die für es eintritt.
Quotierungen werden sich auch in der BRD zunehmend durchsetzen. Allerdings eher als verdeckte Quotierungen (die normalerweise hinter dem Rücken der Betroffenen ablaufen).
Quotierungen sehen eindeutig aus, folgen aber uneinheitlichen Klassisifikationskriterien und erlauben allerlei Schiebereien. Sind aschkenasische Juden „Weiße“ oder, wie in New York, eine besonders förderungswürdige Minorität? Sind Spanier „Weiße“ oder „Hispanos“ bzw. „Latinos“? Deshalb geben auch Quotierungen dem Benachteiligungsverdacht einen gewissen Spielraum, aber sie befriedigen die Lobbyorganisationen, indem sie ihnen Einfluss auf das Verfahren gewähren.
Die Ethnodeutschen werden sich als Interessengruppe organisieren müssen, um in diesem Verteilungskonflikt berücksichtigt zu werden. Und sie werden eine eigene Sozialorganisation brauchen, um ihren Leuten zu helfen, wenn diese als „Nicht-Immigranten“ bei der staatlichen Verteilung außen vor bleiben.