Verfasst von: brueckenbauer | Dezember 13, 2009

Migrantenquoten

Durch die Medien läuft gerade der Fall einer Düsseldorfer Architektin (Alleinverdienerin), die ihr Kind nicht in einem Kindergarten unterbringen konnte, weil sie keine Migrantin war – die Kindergärten mussten zunächst ihren Migrantenanteil erfüllen.
Es gab Einzelpersonen, die vage bestritten, dass so eine Praktik überhaupt existiert. Es gab, typischerweise, keinen Versuch, nachzufassen und die Kriterien für die Vergabe von Kindergartenplätzen aufzuklären, weder bei den Medien noch bei der Verwaltung. (Das ist der Grund, warum man wirklich oppositionelle Medien und Abgeordnete braucht.)

Es gibt bei der Verteilung staatlicher Gelder, Positionen und Dienstleistungen zwei mögliche Positionen.
Entweder man trifft eine „farbenblinde“ Entscheidung je nach persönlicher „Würdigkeit“ (in einem Fall Leistung, im anderen Fall Bedürftigkeit), wobei man Rasse/Ethnie bzw. Herkunft ignoriert. Eine „farbenblinde“ Entscheidung kann jedoch zu enormen Disparitäten zwischen Rassen/Ethien/Herkunftsgruppen führen.

Das beste Beispiel dafür ist die Vergabe staatlicher Wohnungen in Großbritannien (in Labour-Kommunen ist, ähnlich wie im „roten Wien“, ein sehr ausgedehnter Anteil am Wohnungsbestand in städtischer Hand ist und ganze Familien sind seit Generationen existenziell auf den Staat angewiesen). Früher wurden diese Wohnungen nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, was neu hinzukommende Migranten benachteiligte. Dann wurde umgestellt auf „Bedürftigkeit“: Bevorzugt wurde, wer noch gar kein Obdach hatte, dafür aber eine große Anzahl von Kindern. Das Ergebnis war, dass fast alle Wohnungen an Immigranten fielen. Wogegen die typischen einheimischen Aspiranten – junge Paare, die noch bei ihren Eltern lebten und noch keine Kinder hatten – praktisch jede Aussicht verloren, irgendwann einmal an den Anfang der Liste zu rutschen. Das erfreuliche Resultat war, dass die Wähler scharenweise der Labour-Partei wegliefen, nicht selten zur British National Party hin.


Das Problem „farbenblinder“ Regelungen ist aber nicht bloß die dadurch entstehende ethnische Disparität. Das Problem ist, dass der Staat nicht glaubhaft machen kann, dass er diese Disparität nicht gewollt hat. In einer Zeit, wo ganze Lobbyorganisationen davon leben, systematisch den „Benachteiligungsverdacht“ zu schüren, ist dieses Problem nicht zu bewältigen.

Daher sind die USA aus gutem Grund zu einem System der Quotierung übergegangen. Quotierungen implizieren, dass jeder Mensch schon bei der Bewerbung um ein staatliches Gut einer rassisch-ethnisch-herkunftsbezogenen Gruppe zugeordnet wird. Bei offenen Quotierungen wie in den USA wird er gefragt, welcher Gruppe er sich selbst zuordnet. Das ist für das rassisch-ethnische Gruppenbewusstsein ungemein förderlich: Dem Individuum wird bewusst, dass es eine Chance nur dadurch hat, dass es sich einer (Volks-)Gruppe anschließt, die für es eintritt.

Quotierungen werden sich auch in der BRD zunehmend durchsetzen. Allerdings eher als verdeckte Quotierungen (die normalerweise hinter dem Rücken der Betroffenen ablaufen).

Quotierungen sehen eindeutig aus, folgen aber uneinheitlichen Klassisifikationskriterien und erlauben allerlei Schiebereien. Sind aschkenasische Juden „Weiße“ oder, wie in New York, eine besonders förderungswürdige Minorität? Sind Spanier „Weiße“ oder „Hispanos“ bzw. „Latinos“? Deshalb geben auch Quotierungen dem Benachteiligungsverdacht einen gewissen Spielraum, aber sie befriedigen die Lobbyorganisationen, indem sie ihnen Einfluss auf das Verfahren gewähren.

Die Ethnodeutschen werden sich als Interessengruppe organisieren müssen, um in diesem Verteilungskonflikt berücksichtigt zu werden. Und sie werden eine eigene Sozialorganisation brauchen, um ihren Leuten zu helfen, wenn diese als „Nicht-Immigranten“ bei der staatlichen Verteilung außen vor bleiben.

Verfasst von: brueckenbauer | November 28, 2009

Extremismusstreit und Verfassungspatriotismus

Neuerdings ist im antifaschistischen Lager wieder ein Extremismusstreit ausgebrochen. Ich greife auf eine Zusammenfassung der Standpunkte in der Kommentarspalte von Gensings (Anti-)NPD-Blog zurück:

„Der Streit geht doch im Kern um zwei normative Verfassungskonzepte, die unvereinbar sind. Im bürgerlich-liberalen Konzept (zuletzt: Backes/Jesse) ist die Verfassung der gemeinsame Rahmen, innerhalb dessen relevante Richtungs-Auseinandersetzungen (zwischen rechts und links) möglich sind; ergo gibt es hier ein Recht auf Opposition. Im kommunistischen Konzept (zuletzt: Butterwegge/Stöss) ist die Verfassung eine (linke) Richtungsanweisung, die umgesetzt werden muss; ergo ist links = verfassungstreu und rechts = verfassungsfeindlich, und es gibt kein Recht auf Opposition.“
Der Streit geht manifest darum, ob es so etwas wie einen Linksextremismus gibt, von dem man sich abgrenzen müsste – aktuell natürlich angestoßen durch die neue Bundesregierung. Er geht latent auch darum, ob es eine legitime Rechtsoppostion gibt.

Interessant ist dabei die Scharnierfunktion bestimmter Journalisten wie Gensing oder Klarmann, die gegenüber bürgerlichen Sponsoren am liberalen Modell festhalten müssen, gegenüber ihren linken Lesern und Zuträgern aber das linke Modell unterstützen müssen – was ihnen eine gewisse Glätte und Versatilität abverlangt.

Interessant ist aber auch die Position der CDU. Die Partei klammert sich an die Wunschvorstellung einer allgemeinen Integration in einen gemeinsamen Verfassungspatriotismus. Wenn wir aber hinter den Formelkompromissen des Grundgesetzes tatsächlich zwei gegenläufige Verfassungskonzepte haben, dann ist dieser gemeinsame Verfassungspatriotismus ein Ding der Unmöglichkeit. Umgekehrt: um ihre Wunschvorstellung aufrechtzuerhalten, muss die CDU den Unterschied der zwei Verfassungskonzepte vor sich selbst und vor ihren Mitgliedern wegleugnen.

In dieser Praxis kolludieren also die Interessen der CDU mit denen des Linksjournalismus.

Verfasst von: brueckenbauer | November 11, 2009

„Gerechte“ und „Rechte“

Die geplante Abgrenzung der evangelischen Christen von den „Rechtsextremen“ ist offenbar ein Spezialfall eines allgemeinen Problems: der Abgrenzung der guten Menschen von den bösen. Es gibt dafür immer zwei Möglichkeiten. Einerseits kann man die bösen Menschen so schwarz anmalen, dass sich kein Christ mehr darin wiedererkennt. Andererseits kann man die Anforderungen an die Christen so hoch schrauben, dass kein Böser sie erfüllen kann. Die EKD versucht beides.

Das Schwarzmalen des anderen

Das Schwarzmalen der Rechten stützt sich auf das Klischee der „rechten Gewalt“. Ich verweise dazu knapp auf Dinge, die ich bisher schon geschrieben habe:

- „Rechte Gewalt“ ist ein Konstrukt, das dadurch entsteht, dass man Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Linken sowie Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Ausländern zusammenfasst und hier jeweils den rechten bzw. deutschen Anteil aus dem Zusammenhang reißt und isoliert darstellt.

- Dabei wiederholt die Kirche den Fehler ihrer früheren antisozialistischen Propaganda. Früher wurden alle sozialen Spannungen und Übergriffe als Folge sozialistischer Agitation dargestellt. Das war im Einzelfall manchmal richtig und trotzdem im Ganzen falsch: Die sozialen Konflikte waren aufgrund der gesellschaftlichen Struktur unvermeidlich, ihre Publikmachung und Politisierung konnte genauso gut konfliktverschärfend wie konfliktlösend wirken. Das gleiche gilt aber heute: Ethnische Spannungen und Konflikte sind normale Bestandteile von Wanderungsgesellschaften; ihre Publizierung und Politisierung ist ein Sekundärphänomen und wirkt nicht per se konfliktverschärfend.

- Vokabeln wie „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, „Antisemitismus“ u.ä. werden planmäßig benutzt, um damit bereits Interessunterschiede und Interessengegnerschaft zu denunzieren und zu unterdrücken.

- Dass „Gewalt“ als Thema der Abgrenzung so beliebt ist, hat vor allem damit zu tun, dass sich die Kirche an eine Mittel- und Oberschicht wendet, die ihre Interessen nicht mehr durch eigene Gewalt durchsetzt, sondern diese Gewalt an andere (Polizisten, Soldaten) delegiert hat, von denen sie sich im Bedarfsfall jederzeit distanzieren kann. „Gewaltfreiheit“ ist somit einer der „feinen Unterschiede“ geworden, durch die sich die oberen Schichten von den unteren distanzieren.

Die Erhöhung der Anforderungen

Die moralischen Forderungen der EKD scheinen darauf hinauszulaufen, dass es eine allgemeine Pflicht zur Inklusion gibt, also eine Pflicht, jedermann in alles einzubeziehen. Das verbindet sich logisch mit einer allgemeinen Pflicht zur Egalisierung, d.h. zur Unterdrückung seiner (gruppen)spezifischen Unterschiede und Eigenarten, die ja nur durch Exklusion gewahrt werden können.

Daraus ergibt sich dann die Forderung nach dem Verschwinden aller partikularen (ethnischen) Sondergemeinschaften sowie aller partikularen (National-)Staaten. Jedenfalls sollen solche Staaten die Wesensmerkmale verlieren, durch die sie eigentlich charakterisiert werden: Einwanderungskontrolle, Vorrechte der Staatsbürger, Staatsterritorium als Sonderbesitz der Staatsbürger.

Natürlich würde die EKD das alles nicht so plump aussprechen, wie ich es hier tue; denn sie würde damit eine Diskussion auslösen, die sie nicht will. Aber dies sind die impliziten Anforderungen, die an die Rechte gestellt werden und mit deren Hilfe man sie los werden will. Und natürlich kann die EKD diesen Forderungen selbst nicht genügen: auch sie ist nicht mehr als eine identitäre Sondergemeinschaft zur Wahrung bestimmter Eigenarten durch Exklusion.

Aber genau deshalb nennt das Evangelium den Pharisäer ja einen Heuchler – um sich vom Sünder abgrenzen zu können, muss er Normen aufstellen, die so hoch sind, dass er ihnen selber nicht genügen würde – wenn er denn bereit wäre, sich selbst unvoreingenommen zu betrachten.

Verfasst von: brueckenbauer | November 10, 2009

Ein theologisches Rätsel

Liebe Frau Käßmann,

Wie ich lese, will die EKD ihre Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus theologisch vertiefen.

Vielleicht wäre es möglich, auf diese Weise eine Frage zu klären, die mich schon seit langem beschäftigt.

Das Evangelium empfiehlt uns bekanntlich, jedermann so zu behandeln, wie wir von ihm behandelt werden möchten. („Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut ihnen auch.“ Matth. 7,12)

In diesem Sinn behandeln viele einfachen Leute – Kleinstadtpolitiker, Gastwirte, Hoteliers, Vermieter, Arbeitgeber usw. – „Nazis“, also z.B. NPD-Mitglieder, so, wie sie von ihnen behandelt werden möchten: nämlich freundlich und als Gleichrangige, gewissermaßen „normal“.

Nun ist es aber das erklärte Ziel zahlloser antifaschistischer Projekte – an denen evangelische Pfarrer ja teilnehmen -, dass gerade dieses Verhalten falsch ist, dass man diese „Normalisierung“ verhindern muss und dass die Menschen lernen müssen, „Nazis“ bzw. NPD-Mitglieder NICHT so zu behandeln, wie sie selbst behandelt werden möchten.

Ich vermute, das ist so zu verstehen, dass es eine Art theologische Einschränkung oder Ausnahmeklausel zu Matth. 7,12 gibt. Aber ich habe diese Einschränkung bzw. Ausnahmeklausel noch nirgendwo formuliert gefunden und weiß daher nicht, unter welchen Bedingungen und wieso sie eigentlich gelten soll.

Vielleicht könnten Sie mir hier theologisch weiterhelfen. Selbstverständlich erwarte ich von Ihnen keine direkte Antwort. Aber vielleicht können Sie die Frage einmal an Ihre theologischen Experten weitergeben?

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: brueckenbauer | November 8, 2009

Ausgrenzen und Dazugehören-Wollen

Die Ulmer Synode der EKD hat am 29.10.09 in ihrer „Rechtsextremismus“-Erklärung beschlossen:
„Die Synode hält eine Vertiefung der theologischen Grundlagen in der Auseinandersetzung mit rassistischen, antisemitischen und menschenfeindlichen Überzeugungen und eine Prüfung der kirchenrechtlichen Konsequenzen (u.a. im Blick auf Mitgliedschaftsfragen) für dringend erforderlich.“

Ausgrenzungsversuche solcher Art werden häufig als extrem verletzend empfunden und rufen erregte Gegenreaktionen hervor. So lässt sich auch eine Reaktion der Krefelder NPD verstehen, der zufolge diese entschlossen ist:
„am kommenden Sonntag eine Messe in Krefeld oder Umgebung zu besuchen. Wir setzen somit ein Zeichen gegen die Intoleranz und Ausgrenzung.
Wir werden sehen ob der Pastor uns den Zugang zu seinem Gotteshaus verweigert oder nicht, vielleicht haben wir dann in Krefeld den ersten Fall von einem neuen Martin Luther, der gegen die Regeln der Kirche und im Sinne der Menschlichkeit handelt.“

Gehen wir die Sache einmal systematisch an und trennen wir den rechtlichen und den moralischen Aspekt.

Rechtlich:
Im Grundgesetz wie in jedem klassisch westlich-demokratischen Sozialvertrag gewähren die Bürger einander Vereinigungsfreiheit. Freiheit bedeutet immer: etwas tun oder unterlassen zu dürfen. Vereinigungsfreiheit impliziert also wesentlich auch die Freiheit, sich mit einem anderen nicht zusammenzuschließen – m.a.W. ihn auszuschließen oder ihm den Beitritt zu verwehren („negative Vereinigungsfreiheit„). So wie wir im Interesse der freien Rede Kritik gelassen hinnehmen sollten, so sollten wir auch im Interesse der freien Vereinigung Ausgrenzungen gelassen hinnehmen, ohne uns gekränkt zu fühlen.

Insofern ist es nicht zu beanstanden, wenn eine evangelische Religionsgemeinschaft Menschen ausschließt, weil sie nicht evangelisch sind. Aus eben dem Grund ist es ja auch nicht zu beanstanden, wenn eine deutsche Organisation Menschen nicht aufnimmt, weil sie nicht deutsch sind. (Etwas anderes ist es mit informellen, nicht organisierten Großgruppen wie „den Christen“ oder „den Deutschen“: Man gehört ihnen tatsächlich mehr oder weniger an, soweit man sich „einbringt“, und es gibt keine Instanz, die entscheiden kann oder muss, wer dazugehört und wer nicht.)

Die Vereinigungsfreiheit wird allerdings – wie alle bürgerlichen Freiheitsrechte – zunehmend abgelöst durch postdemokratische Forderungen nach Zwangsinklusion und Zwangsegalisierung („Antidiskriminierung“). Die EKD ist rhetorisch in diese Abschaffung der bürgerlichen Freiheitsrechte verwickelt, und insofern ist es ein wenig frivol, wenn sie für sich auf einem Recht besteht, das sie generell nicht anerkennt.

Moralisch:
Das Recht einer Gruppe auf Ausgrenzung sollte so wahrgenommen werden, dass man dem anderen einsichtig macht, wieso er von seinen Intentionen und Fähigkeiten tatsächlich nicht in das „Anforderungsprofil“ der Gruppe passt und indem man ihm hilft, eine andere Gruppe zu finden oder zu gründen, in die er besser passt. Verletzende einseitige Ausgrenzung verwandelt sich so in friedliche wechselseitige Abgrenzung.

Für die deutsche Volksgruppe scheint das kein echtes Problem zu sein. Viele Immigranten, aber auch Deutschstämmige, haben keineswegs den Wunsch, sich für den Fortbestand oder das Vorwärtskommen der Deutschen als einer besonderen Volksgruppe einzusetzen – was schließlich auch niemand von ihnen erwarten kann – und wollen in diesem Sinn gar nicht Deutsche sein. Es genügt ihnen das vor Augen zu führen.

Schwieriger ist es mit der evangelischen Kirche. Sieht sie sich überhaupt herausgefordert, sog. „Rechtsextremen“ einsichtig zu machen, dass und wieso sie nicht dazugehören können? Oder stellt sie sich diesem moralischen Anspruch gar nicht erst?
Dass sie ihre bisher flüchtigen und groben Ausgrenzungskriterien theologisch vertiefen will, das ist zu begrüßen – allerdings fragt sich noch, ob sie auch bereit wäre, diese Kriterien anhand theologischer Argumente zu revidieren.

Verfasst von: brueckenbauer | November 7, 2009

Treuepflicht

Ein Argument, auf das ich immer öfter stoße, ist das der Treupflicht gegenüber dem „Staat“ (gemeint sind gewöhnlich: eine sozialdemokratische bzw. kommunistischen Regierung und deren Anhänger).
Z.B.: Die NPD bekommt Geld vom „Staat“, also ist sie gegenüber dem „Staat“ zur Treue verpflichtet.
Oder: Der arbeitslose Rechtsoppositionelle bezieht Geld vom „Staat“, also ist er gegenüber dem „Staat“ zur Treue verpflichtet.

Das Argument zeigt, in welchem Maß die Deutschen – von der Linken bis in die Mitte hinein – bereits mental „stasifiziert“ ist – genau das haben Stasi-Vernehmungsoffiziere den gegenübersitzenden Dissidenten auch vorgehalten: Ihr seid Empfänger staatlicher Wohltaten und habt daher kein moralisches Recht auf Treulosigkeiten wie „Republikflucht“ oder „staatsfeindliche Hetze“.

Erläutern wir kurz, was daran falsch ist.
Der „Staat“ schafft keine Werte. Er eignet sich Vermögen der Bürger an, um es umzuverteilen.

Da die Bürger diversifiziert sind, muss gerechterweise auch die staatliche Umverteilung diversifiziert sein.
Die CDU, SPD und FDP bekommen staatliche Gelder entsprechend dem Anteil ihrer Wähler – zu Recht, denn sie bekommen ihr Geld ja letzten Endes von diesen Wählern. Die NPD bekommt ihr Geld ebenfalls entsprechend dem Anteil ihrer Wähler.

Auf jeden rechtsoppositionellen Arbeitslosen, der „staatliche“ Gelder empfängt, kommen einige rechtsoppositionelle Steuerzahler, die den „Staat“ überhaupt erst einmal in die Lage versetzen, solche Gelder zu verteilen.

Westliche Verfassungsmodelle gehen nicht von einer homogenen Wertegemeinschaft aus, sondern von einer Vielzahl divergierender Bevölkerungsgruppen. Das impliziert das Recht des einzelnen, die gegenwärtige Regierung und ihr Herrschaftssystem abzulehnen. Gerade darin – und nicht im demütigen Gehorsam gegenüber seinen „Geldgebern“ – ist der Dissident und Oppositionelle dem Geist seiner westlichen Verfassung treu.

Verfasst von: brueckenbauer | November 1, 2009

Wehrhafte Demokratie

Beim Begriff „wehrhafte Demokratie“ stellt sich die Frage, was hier eigentlich geschützt werden soll.

Für die Verfassungsväter war das klar: Geschützt werden sollte der demokratische Prozess selbst: der Prozess von Gesprächen, Verhandlungen, Abstimmungen und Wahlen. Und seine notwendige Voraussetzung: das Recht auf Opposition (Widerspruch, Interessengegnerschaft), das sich in den bürgerlichen Freiheitsrechten – Vereinigung, Versammlung, Meinungsäußerung – entfaltet.

Wer heute von „wehrhafter Demokratie“ redet, dem geht es gewöhnlich darum, bestimmte politische Inhalte (und Personen) davor zu schützen, dass sie durch den demokratischen Prozess in Frage gestellt werden. Nicht die Sache Demokratie schützt sich selbst, sondern ein Staat, der sich den bloßen Namen Demokratie beilegt, schützt sich vor dem demokratischen Wandel.

Verfasst von: brueckenbauer | November 1, 2009

Kampf gegen rechts

Fasst man den „Kampf gegen rechts“ zusammen, dann lässt er sich wie folgt definieren: die Zusammenarbeit des Staates mit einer großen staatsnahen (und vom Staat ins Leben gerufenen) Bewegung gegen eine kleine oppositionelle Bewegung. Dieser Kampf wird überhöht durch eine Ideologie, derzufolge die oppositionelle Bewegung den noch unaufgeklärten/unerzogenen und daher umerziehungsbedürftigen Bevölkerungsteil repräsentiert: Notwendigkeit einer Erziehungsdiktatur.
Identität von Staat und „Bewegung“ ebenso wie Erziehungsdiktatur sind die klassischen Merkmale des Bolschewismus bzw. des ihn kopierenden Faschismus im Gegensatz zur freiheitlichen Demokratie.

Es mag manche erstaunen, dass gerade aus der SPD heraus (Schröder-Regierung) eine solche Fehlentwicklung in Gang gesetzt werden konnte. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die SPD Nachfolgeorganisation der sozialdemokratisch-kommunistischen Einheitspartei von vor 1918 ist, zu der sie auch zurückstrebt. Zwar hatten sich viele SPD-Mitglieder von dieser Einheitspartei gelöst, die meisten jedoch nur aus Opportunitätsgründen, nur eine Minderheit aus Überzeugung.

Es gab daher nie ein sozialdemokratisches Verfassungsmodell; die Mitglieder und Anhänger oszillierten zwischen dem freiheitlichen und dem „volksdemokratischen“ Modell. Dabei passten sie sich jeweils der stärkeren Seite an: 1918 und im Westen 1945 den Bürgerlich-Liberalen, im Osten den Kommunisten. Nach 1968 setzte dann eine massive Propaganda ein, die die Überlegenheit der „antifaschistischen“ Ostblocksysteme und die Rückkehr zur Einheitspartei propagierte. Das war – und das ist – die mentale Basis, auf der man Jungsozialist und später SPD-Politiker wird.

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 30, 2009

Verfassungsschutz

Eben hatte ich etwas Zeit und habe mir die Ausstellung des Verfassungsschutzes in der Gesamtschule Kaiserplatz angeguckt.
Nicht aufregend. Sehr bildlastig. Der Hauptreiz sind die Vitrinen, in denen „Ausrüstungsstücke“ rechter und linker Gewalttäter ausgestellt werden. Bei den Rechten etwas eintönig: Baseballschläger und nahkampftaugliche Messer (für den Parteifreund zwischen die Rippen?) Bei den Linken fantasievoller; besonders der Feuerlöscher hat mir gefallen!

Interessant war folgendes: Die Ausstellung behandelte sorgfältig paritätisch Rechts-, Links- und Ausländerextremismus. Die zum Mitnehmen gedachten Broschüren behandelten nur den Rechtsextremismus – ist die Gesamtschule in besonderem Maße anfällig für Rechtsextremismus? Oder wollte man keine Migranten verärgern?

Wirklich ärgerlich fand ich nur eins: Es wird wieder einmal der Eindruck erweckt, der Weimarer Rechtsstaat sei nicht „wehrhaft“ genug gewesen, habe nicht genug Organisationen verbieten können. Tatsächlich wurden die verschiedensten Organisationen bis hin zum „Stahlhelm“ zeitweilig verboten. Die Verbote blieben aber Willkürentscheidungen der jeweiligen Exekutive; eine gleichmäßige und einsehbare Regel, warum etwas erlaubt oder verboten sein solle, wurde nicht erkennbar.

Im Endeffekt empfanden viele Menschen es dann auch als normal, dass die KPD, die SPD und die Gewerkschaften verboten wurden.

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 28, 2009

Zum Prozessbeginn

Der beginnende Prozess gegen Heinrich Boere und der bevorstehende Prozess gegen Iwan Demjanjuk werfen wieder einmal die Frage auf, welcher Strafzweck eigentlich gegenüber Angeklagten in so hohem Alter verfolgt wird.

Das große Ziel der historischen deutschen Strafrechtsreform war die Konzentration auf den Strafzweck der Resozialisierung. Dass Boere oder Demjanjuk resozialisiert werden sollen, hat noch niemand zu behaupten gewagt.
Ein zweiter, selbstverständlicher Zweck ist die Spezialprävention. Der Täter soll an einer Wiederholung seiner Taten gehindert werden. Auch davon kann hier keine Rede sein.


Natürlich haben die Juristen dieses Problem schon früher erkannt und versucht, auf andere Strafzwecke auszuweichen. Der NS-Spezialist Rückerl rechtfertigte die Existenz seiner Behörde damit, sie diene der „Generalprävention“ – heißt, durch die Bestrafung des Angeklagten sollten Dritte eingeschüchtert werden, damit sie nicht etwas Ähnliches tun. Ob dieses Kalkül irgendeinen Wirklichkeitsbezug hat, steht in den Sternen. Bisher hat sich jeder Soldat, jeder General und jeder Verteidigungsminister darauf verlassen, dass er den Krieg gewinnt und folglich nicht wegen Kriegsverbrechen angeklagt wird.
Einen neuen, sehr zeitgemäßen Strafzweck hat Jan Philipp Reemtsma geltend gemacht: Durch die Bestrafung des Täters versöhnt der Staat das Opfer mit sich.

Generalprävention und Reemtsmasche Versöhnung Staat-Opfer haben beide eines gemeinsam: In beiden Fällen dient der Täter als bloßes Vehikel, über das der Staat eine Botschaft an dritte Personen übermittelt – im ersten Fall an potentielle Täter, im zweiten Fall an das (oder die) Opfer.

Hier fragt sich zunächst: Wie vertragen sich solche Strafzwecke eigentlich mit dem Gedanken der „Menschenwürde“ (Art. 1 GG), der doch besagen soll, dass der Staat keinen Menschen als bloßes Mittel zu einem außer ihm liegenden Zweck behandeln darf?

Neben dieser vielleicht allzu idealistischen Sicht hat das Problem noch eine praktische Seite.
Sowohl für die Generalprävention als auch für die Versöhnung Opfer-Staat ist es völlig gleichgültig, ob der Angeklagte schuldig ist. Das klassische Beispiel dafür sind die Stalinschen Schauprozesse, die ja ebenfalls der Generalprävention dienten.


Dazu passt das Verhalten der bundesrepublikanischen Mainstream-Medien im Fall Demjanjuk. Unter den zahllosen Artikeln, die sich mit der Frage der Versöhnung von deutschem Staat und jüdischen Opfern befassen, ist die Frage, ob Demjanjuk überhaupt in Sobibor war, völlig untergegangen. Insbesondere wird verschwiegen, dass der angebliche, möglicherweise gefälschte Dienstausweis tatsächlich schon in Demjanjuks erstem, israelischem Prozess vorgelegen hat und dort nicht als ausreichend für eine Verurteilung angesehen wurde – schließlich steht ein israelisches Gericht nicht unter dem Druck, jüdische Opfer mit dem eigenen Staat zu versöhnen. Eben deshalb wird der Folgeprozess jetzt in der BRD geführt.

Wenn aber die Medien sich – im Dienst des übergeordneten Strafzwecks – nicht die Mühe machen zu prüfen, ob Demjanjuk schuldig ist; warum sollte das Gericht sich diese Mühe machen?

Ältere Artikel »

Kategorien