Verfasst von: brueckenbauer | November 10, 2009

Ein theologisches Rätsel

Liebe Frau Käßmann,

Wie ich lese, will die EKD ihre Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus theologisch vertiefen.

Vielleicht wäre es möglich, auf diese Weise ein Rätsel zu lösen, das mich schon seit längerem beschäftigt.

Das Evangelium empfiehlt uns bekanntlich, jedermann so zu behandeln, wie wir von ihm behandelt werden möchten. (Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut ihnen auch.“)

In diesem Sinn behandeln viele einfachen Leute – Kleinstadtpolitiker, Gastwirte, Hoteliers, Vermieter, Arbeitgeber usw. – die NPD-Mitglieder so, wie sie von ihnen behandelt werden möchten: nämlich freundlich und als Gleichrangige, gewissermaßen „normal“.

Nun ist es aber das erklärte Ziel zahlloser antifaschistischer Projekte – an denen evangelische Pfarrer ja teilnehmen -, dass gerade dieses Verhalten falsch ist, dass man diese „Normalisierung“ verhindern muss und dass die Menschen lernen müssen, NPD-Mitglieder NICHT so zu behandeln, wie sie selbst behandelt werden möchten.

Es scheint hier also eine Art theologische Ausnahmeklausel zu geben, aus der sich ergibt, dass man die „goldene Regel“ auf NPD-Mitglieder nicht anwenden darf. Aber ich habe diese Ausnahmeklausel noch nirgendwo formuliert gefunden und weiß daher nicht, unter welchen Bedingungen und wieso sie eigentlich gelten soll.

Vielleicht könnten Sie mir hier theologisch weiterhelfen?

Verfasst von: brueckenbauer | November 8, 2009

Ausgrenzen und Dazugehören-Wollen

Die Ulmer Synode der EKD hat am 29.10.09 in ihrer „Rechtsextremismus“-Erklärung beschlossen:
„Die Synode hält eine Vertiefung der theologischen Grundlagen in der Auseinandersetzung mit rassistischen, antisemitischen und menschenfeindlichen Überzeugungen und eine Prüfung der kirchenrechtlichen Konsequenzen (u.a. im Blick auf Mitgliedschaftsfragen) für dringend erforderlich.“

Ausgrenzungsversuche solcher Art werden häufig als extrem verletzend empfunden und rufen erregte Gegenreaktionen hervor. So lässt sich auch eine Reaktion der Krefelder NPD verstehen, der zufolge diese entschlossen ist:
„am kommenden Sonntag eine Messe in Krefeld oder Umgebung zu besuchen. Wir setzen somit ein Zeichen gegen die Intoleranz und Ausgrenzung.
Wir werden sehen ob der Pastor uns den Zugang zu seinem Gotteshaus verweigert oder nicht, vielleicht haben wir dann in Krefeld den ersten Fall von einem neuen Martin Luther, der gegen die Regeln der Kirche und im Sinne der Menschlichkeit handelt.“

Gehen wir die Sache einmal systematisch an und trennen wir den rechtlichen und den moralischen Aspekt.

Rechtlich:
Im Grundgesetz wie in jedem klassisch westlich-demokratischen Sozialvertrag gewähren die Bürger einander Vereinigungsfreiheit. Freiheit bedeutet immer: etwas tun oder unterlassen zu dürfen. Vereinigungsfreiheit impliziert also wesentlich auch die Freiheit, sich mit einem anderen nicht zusammenzuschließen – m.a.W. ihn auszuschließen oder ihm den Beitritt zu verwehren („negative Vereinigungsfreiheit„). So wie wir im Interesse der freien Rede Kritik gelassen hinnehmen sollten, so sollten wir auch im Interesse der freien Vereinigung Ausgrenzungen gelassen hinnehmen, ohne uns gekränkt zu fühlen.

Insofern ist es nicht zu beanstanden, wenn eine evangelische Religionsgemeinschaft Menschen ausschließt, weil sie nicht evangelisch sind. Aus eben dem Grund ist es ja auch nicht zu beanstanden, wenn eine deutsche Organisation Menschen nicht aufnimmt, weil sie nicht deutsch sind. (Etwas anderes ist es mit informellen, nicht organisierten Großgruppen wie „den Christen“ oder „den Deutschen“: Man gehört ihnen tatsächlich mehr oder weniger an, soweit man sich „einbringt“, und es gibt keine Instanz, die entscheiden kann oder muss, wer dazugehört und wer nicht.)

Die Vereinigungsfreiheit wird allerdings – wie alle bürgerlichen Freiheitsrechte – zunehmend abgelöst durch postdemokratische Forderungen nach Zwangsinklusion und Zwangsegalisierung („Antidiskriminierung“). Die EKD ist rhetorisch in diese Abschaffung der bürgerlichen Freiheitsrechte verwickelt, und insofern ist es ein wenig frivol, wenn sie für sich auf einem Recht besteht, das sie generell nicht anerkennt.

Moralisch:
Das Recht einer Gruppe auf Ausgrenzung sollte so wahrgenommen werden, dass man dem anderen einsichtig macht, wieso er von seinen Intentionen und Fähigkeiten tatsächlich nicht in das „Anforderungsprofil“ der Gruppe passt und indem man ihm hilft, eine andere Gruppe zu finden oder zu gründen, in die er besser passt. Verletzende einseitige Ausgrenzung verwandelt sich so in friedliche wechselseitige Abgrenzung.

Für die deutsche Volksgruppe scheint das kein echtes Problem zu sein. Viele Immigranten, aber auch Deutschstämmige, haben keineswegs den Wunsch, sich für den Fortbestand oder das Vorwärtskommen der Deutschen als einer besonderen Volksgruppe einzusetzen – was schließlich auch niemand von ihnen erwarten kann – und wollen in diesem Sinn gar nicht Deutsche sein. Es genügt ihnen das vor Augen zu führen.

Schwieriger ist es mit der evangelischen Kirche. Sieht sie sich überhaupt herausgefordert, sog. „Rechtsextremen“ einsichtig zu machen, dass und wieso sie nicht dazugehören können? Oder stellt sie sich diesem moralischen Anspruch gar nicht erst?
Dass sie ihre bisher flüchtigen und groben Ausgrenzungskriterien theologisch vertiefen will, das ist zu begrüßen – allerdings fragt sich noch, ob sie auch bereit wäre, diese Kriterien anhand theologischer Argumente zu revidieren.

Verfasst von: brueckenbauer | November 7, 2009

Treuepflicht

Ein Argument, auf das ich immer öfter stoße, ist das der Treupflicht gegenüber dem „Staat“ (gemeint sind gewöhnlich: eine sozialdemokratische bzw. kommunistischen Regierung und deren Anhänger).
Z.B.: Die NPD bekommt Geld vom „Staat“, also ist sie gegenüber dem „Staat“ zur Treue verpflichtet.
Oder: Der arbeitslose Rechtsoppositionelle bezieht Geld vom „Staat“, also ist er gegenüber dem „Staat“ zur Treue verpflichtet.

Das Argument zeigt, in welchem Maß die Deutschen – von der Linken bis in die Mitte hinein – bereits mental „stasifiziert“ ist – genau das haben Stasi-Vernehmungsoffiziere den gegenübersitzenden Dissidenten auch vorgehalten: Ihr seid Empfänger staatlicher Wohltaten und habt daher kein moralisches Recht auf Treulosigkeiten wie „Republikflucht“ oder „staatsfeindliche Hetze“.

Erläutern wir kurz, was daran falsch ist.
Der „Staat“ schafft keine Werte. Er eignet sich Vermögen der Bürger an, um es umzuverteilen.

Da die Bürger diversifiziert sind, muss gerechterweise auch die staatliche Umverteilung diversifiziert sein.
Die CDU, SPD und FDP bekommen staatliche Gelder entsprechend dem Anteil ihrer Wähler – zu Recht, denn sie bekommen ihr Geld ja letzten Endes von diesen Wählern. Die NPD bekommt ihr Geld ebenfalls entsprechend dem Anteil ihrer Wähler.

Auf jeden rechtsoppositionellen Arbeitslosen, der „staatliche“ Gelder empfängt, kommen einige rechtsoppositionelle Steuerzahler, die den „Staat“ überhaupt erst einmal in die Lage versetzen, solche Gelder zu verteilen.

Westliche Verfassungsmodelle gehen nicht von einer homogenen Wertegemeinschaft aus, sondern von einer Vielzahl divergierender Bevölkerungsgruppen. Das impliziert das Recht des einzelnen, die gegenwärtige Regierung und ihr Herrschaftssystem abzulehnen. Gerade darin – und nicht im demütigen Gehorsam gegenüber seinen „Geldgebern“ – ist der Dissident und Oppositionelle dem Geist seiner westlichen Verfassung treu.

Verfasst von: brueckenbauer | November 1, 2009

Wehrhafte Demokratie

Beim Begriff „wehrhafte Demokratie“ stellt sich die Frage, was hier eigentlich geschützt werden soll.

Für die Verfassungsväter war das klar: Geschützt werden sollte der demokratische Prozess selbst: der Prozess von Gesprächen, Verhandlungen, Abstimmungen und Wahlen. Und seine notwendige Voraussetzung: das Recht auf Opposition (Widerspruch, Interessengegnerschaft), das sich in den bürgerlichen Freiheitsrechten – Vereinigung, Versammlung, Meinungsäußerung – entfaltet.

Wer heute von „wehrhafter Demokratie“ redet, dem geht es gewöhnlich darum, bestimmte politische Inhalte (und Personen) davor zu schützen, dass sie durch den demokratischen Prozess in Frage gestellt werden. Nicht die Sache Demokratie schützt sich selbst, sondern ein Staat, der sich den bloßen Namen Demokratie beilegt, schützt sich vor dem demokratischen Wandel.

Verfasst von: brueckenbauer | November 1, 2009

Kampf gegen rechts

Fasst man den „Kampf gegen rechts“ zusammen, dann lässt er sich wie folgt definieren: die Zusammenarbeit des Staates mit einer großen staatsnahen (und vom Staat ins Leben gerufenen) Bewegung gegen eine kleine oppositionelle Bewegung. Dieser Kampf wird überhöht durch eine Ideologie, derzufolge die oppositionelle Bewegung den noch unaufgeklärten/unerzogenen und daher umerziehungsbedürftigen Bevölkerungsteil repräsentiert: Notwendigkeit einer Erziehungsdiktatur.
Identität von Staat und „Bewegung“ ebenso wie Erziehungsdiktatur sind die klassischen Merkmale des Bolschewismus bzw. des ihn kopierenden Faschismus im Gegensatz zur freiheitlichen Demokratie.

Es mag manche erstaunen, dass gerade aus der SPD heraus (Schröder-Regierung) eine solche Fehlentwicklung in Gang gesetzt werden konnte. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die SPD Nachfolgeorganisation der sozialdemokratisch-kommunistischen Einheitspartei von vor 1918 ist, zu der sie auch zurückstrebt. Zwar hatten sich viele SPD-Mitglieder von dieser Einheitspartei gelöst, die meisten jedoch nur aus Opportunitätsgründen, nur eine Minderheit aus Überzeugung.

Es gab daher nie ein sozialdemokratisches Verfassungsmodell; die Mitglieder und Anhänger oszillierten zwischen dem freiheitlichen und dem „volksdemokratischen“ Modell. Dabei passten sie sich jeweils der stärkeren Seite an: 1918 und im Westen 1945 den Bürgerlich-Liberalen, im Osten den Kommunisten. Nach 1968 setzte dann eine massive Propaganda ein, die die Überlegenheit der „antifaschistischen“ Ostblocksysteme und die Rückkehr zur Einheitspartei propagierte. Das war – und das ist – die mentale Basis, auf der man Jungsozialist und später SPD-Politiker wird.

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 30, 2009

Verfassungsschutz

Eben hatte ich etwas Zeit und habe mir die Ausstellung des Verfassungsschutzes in der Gesamtschule Kaiserplatz angeguckt.
Nicht aufregend. Sehr bildlastig. Der Hauptreiz sind die Vitrinen, in denen „Ausrüstungsstücke“ rechter und linker Gewalttäter ausgestellt werden. Bei den Rechten etwas eintönig: Baseballschläger und nahkampftaugliche Messer (für den Parteifreund zwischen die Rippen?) Bei den Linken fantasievoller; besonders der Feuerlöscher hat mir gefallen!

Interessant war folgendes: Die Ausstellung behandelte sorgfältig paritätisch Rechts-, Links- und Ausländerextremismus. Die zum Mitnehmen gedachten Broschüren behandelten nur den Rechtsextremismus – ist die Gesamtschule in besonderem Maße anfällig für Rechtsextremismus? Oder wollte man keine Migranten verärgern?

Wirklich ärgerlich fand ich nur eins: Es wird wieder einmal der Eindruck erweckt, der Weimarer Rechtsstaat sei nicht „wehrhaft“ genug gewesen, habe nicht genug Organisationen verbieten können. Tatsächlich wurden die verschiedensten Organisationen bis hin zum „Stahlhelm“ zeitweilig verboten. Die Verbote blieben aber Willkürentscheidungen der jeweiligen Exekutive; eine gleichmäßige und einsehbare Regel, warum etwas erlaubt oder verboten sein solle, wurde nicht erkennbar.

Im Endeffekt empfanden viele Menschen es dann auch als normal, dass die KPD, die SPD und die Gewerkschaften verboten wurden.

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 28, 2009

Zum Prozessbeginn

Der beginnende Prozess gegen Heinrich Boere und der bevorstehende Prozess gegen Iwan Demjanjuk werfen wieder einmal die Frage auf, welcher Strafzweck eigentlich gegenüber Angeklagten in so hohem Alter verfolgt wird.

Das große Ziel der historischen deutschen Strafrechtsreform war die Konzentration auf den Strafzweck der Resozialisierung. Dass Boere oder Demjanjuk resozialisiert werden sollen, hat noch niemand zu behaupten gewagt.
Ein zweiter, selbstverständlicher Zweck ist die Spezialprävention. Der Täter soll an einer Wiederholung seiner Taten gehindert werden. Auch davon kann hier keine Rede sein.


Natürlich haben die Juristen dieses Problem schon früher erkannt und versucht, auf andere Strafzwecke auszuweichen. Der NS-Spezialist Rückerl rechtfertigte die Existenz seiner Behörde damit, sie diene der „Generalprävention“ – heißt, durch die Bestrafung des Angeklagten sollten Dritte eingeschüchtert werden, damit sie nicht etwas Ähnliches tun. Ob dieses Kalkül irgendeinen Wirklichkeitsbezug hat, steht in den Sternen. Bisher hat sich jeder Soldat, jeder General und jeder Verteidigungsminister darauf verlassen, dass er den Krieg gewinnt und folglich nicht wegen Kriegsverbrechen angeklagt wird.
Einen neuen, sehr zeitgemäßen Strafzweck hat Jan Philipp Reemtsma geltend gemacht: Durch die Bestrafung des Täters versöhnt der Staat das Opfer mit sich.

Generalprävention und Reemtsmasche Versöhnung Staat-Opfer haben beide eines gemeinsam: In beiden Fällen dient der Täter als bloßes Vehikel, über das der Staat eine Botschaft an dritte Personen übermittelt – im ersten Fall an potentielle Täter, im zweiten Fall an das (oder die) Opfer.

Hier fragt sich zunächst: Wie vertragen sich solche Strafzwecke eigentlich mit dem Gedanken der „Menschenwürde“ (Art. 1 GG), der doch besagen soll, dass der Staat keinen Menschen als bloßes Mittel zu einem außer ihm liegenden Zweck behandeln darf?

Neben dieser vielleicht allzu idealistischen Sicht hat das Problem noch eine praktische Seite.
Sowohl für die Generalprävention als auch für die Versöhnung Opfer-Staat ist es völlig gleichgültig, ob der Angeklagte schuldig ist. Das klassische Beispiel dafür sind die Stalinschen Schauprozesse, die ja ebenfalls der Generalprävention dienten.


Dazu passt das Verhalten der bundesrepublikanischen Mainstream-Medien im Fall Demjanjuk. Unter den zahllosen Artikeln, die sich mit der Frage der Versöhnung von deutschem Staat und jüdischen Opfern befassen, ist die Frage, ob Demjanjuk überhaupt in Sobibor war, völlig untergegangen. Insbesondere wird verschwiegen, dass der angebliche, möglicherweise gefälschte Dienstausweis tatsächlich schon in Demjanjuks erstem, israelischem Prozess vorgelegen hat und dort nicht als ausreichend für eine Verurteilung angesehen wurde – schließlich steht ein israelisches Gericht nicht unter dem Druck, jüdische Opfer mit dem eigenen Staat zu versöhnen. Eben deshalb wird der Folgeprozess jetzt in der BRD geführt.

Wenn aber die Medien sich – im Dienst des übergeordneten Strafzwecks – nicht die Mühe machen zu prüfen, ob Demjanjuk schuldig ist; warum sollte das Gericht sich diese Mühe machen?

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 28, 2009

Eskalation

Die Vorfälle um das Berliner Lokal „Zum Henker“ bieten Anlass, einmal über die Struktur und die typischen Merkmale von Eskalation nachzudenken.

Ein erstes typisches Merkmal: Während die Eskalation des Verhaltens nur schleichend fortschreitet, schießen die Befürchtungen im Sturmtempo hoch. Die Eskalation des Verhaltens verläuft arithmetisch, die der Befürchtungen geometrisch. Auf der einen Seite geht es vielleicht nur darum, ob man vor einer Brandstiftung sicherstellt, dass niemand im Haus ist, oder ob man sich auf den Zufall verlässt. Auf der Gegenseite entsteht der Verdacht, die anderen nehmen Menschenopfer billigend in Kauf oder beabsichtigen sie geradezu.
Das liegt nun allerdings in der Natur der Sache. Die Gegenseite merkt nur, dass auf der anderen Seite etwas erodiert, sie kann nicht beurteilen, wie weit es erodiert.
Das Gegenmittel bestünde darin, dass beide Seiten eindeutig ein moralisches Minimum dessen festlegen, was sie gegenüber dem Gegner beachten wollen – und dass sie das im Gespräch miteinander tun. Einseitige Erklärungen werden nie das gleiche Vertrauen schaffen wie Gespräche (aber da müsste die Linke schon über ihren Schatten springen, um mit der Rechten zu sprechen).
Ein weiteres Gegenmittel bestünde darin, dass beide Seiten den entstandenen Schaden als gemeinsamen Schaden auffassen und gutmachen – ich habe das früher schon einmal ausgeführt.

Ein zweites typisches Merkmal solcher Eskalationsprozesse besteht immer darin, dass die Beteiligten ihre Beteiligung an diesem Prozess bestreiten.

Für solche Bestreitungen lässt sich eine Art Raster aufstellen:
a) Die eigene Tat oder die eigene Beteiligung an einer Tat wird tatbestandsmäßig bestritten.
b) Der Zugehörigkeit des Täters zur eigenen Gruppe wird bestritten.
c) Dem Täter wird ein ganz unpolitisches Motiv unterstellt (z.B. „Wirtshausschlägerei“).
d) Die eigene Tat wird als Notwehr dargestellt (u.U. im Sinne der „Vorwärtsverteidigung“)
e) Die eigene Tat wird als „provoziert“ dargestellt.

Die schlimmeren Fälle sind nicht diejenigen, wo die Tatsachenbehauptungen auseinanderklaffen (natürlich können solche Tatsachenbehauptungen auf beiden Seiten richtig sein und müssen unparteiisch geprüft werden). Die schlimmeren Fälle sind diejenigen, wo moralische Maßstäbe zugunsten der eigenen Seite überdehnt werden.
Das gilt für das „Notwehr“-Argument (was dahin ausartet: Der bloße Glaube an ganz abstrakte Gefährdungstatbestände berechtigt zur Notwehr ohne jede Abwägung von Verhältnismäßigkeit).
Es gilt ebenso für das Argument der „Provokation“ – was in der Praxis darauf hinausläuft, die Verantwortung für das eigene Handeln abzulehnen und der Gegenseite zuzuschieben.

Eine unerfreuliche Rolle spielen hier die Medien. Nicht nur, dass sie die Tatsachenbehauptungen häufig ohne jede Prüfung weiterverbreiten. Sie übernehmen auch vielfach unkritisch das Argument der Notwehr oder der Provokation, ohne sich die damit verbundenen moralischen Probleme bewusst zu machen.

Wo die eigenen Beteiligung am Eskalationsprozess geleugnet wird, da stellt sich dann als alternativer Erklärungsansatz etwas ein, was ich „moralischer Rassismus“ nenne – „wir“ sind die essentiell Guten (egal was wir konkret tun) und liegen schon daher im unvermeidlichen Konflikt mit „ihnen“, weil sie essentiell böse sind (wiederum egal was sie konkret tun).

Wie weit wir an diesen Zustand des moralischen Rassismus schon herangerückt sind, möge jeder selbst beurteilen.

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 28, 2009

Rechte Gewalt

Der Regierungswechsel hat dazu geführt, dass sich die diversen antirechten Organisationen gefährdet fühlen. Insbesondere geht es darum, ob Mittel für den Kampf gegen den Linksextremismus abgezweigt werden. Infolgedessen rekurrieren die Organisationen zur Zeit wieder auf ihre klassische Begründung: die Zahlen über rechte Gewalttaten.

Ohne sich auf numerische Details einzulassen, kann man dazu einiges Prinzipielle sagen.

Die hohen Zahlen über rechte Gewalt entstehen aus der Zusammenfassung zweier Konfliktzonen: Konflikte zwischen Rechten und Linken sowie Konflikte zwischen Volksdeutschen und Immigranten. Auf welcher Seite befinden sich hier die meisten Gewalttäter?

Bei Konflikten zwischen Rechten und Linken gibt es allenfalls ein geringes numerisches Übergewicht der Rechten. In vielen Fällen ist nicht klar, wer bloß „provoziert“ und wer zuerst angegriffen hat (so etwa bei der diesjährigen 1.-Mai-Demonstration in Dortmund). Soweit sich ein Übergewicht der Rechten ergibt, dürfte es sich hinreichend aus der unterschiedlichen sozialen Zusammensetzung der beiden Lager erklären lassen: das rechte Lager besteht zu einem größeren Teil aus jungen Männern, die schon von Berufs wegen Probleme durch Körpereinsatz zu lösen gewohnt sind.

Bei Konflikten zwischen Volksdeutschen und Immigranten gibt es ein klares Übergewicht der Immigranten.

Der Unterschied ist allerdings der: Der Immigrant, der einen Volksdeutschen angreift, braucht sich dafür politisch nicht zu verorten, wird von außen nicht politisch verortet, wird nicht einmal nach seiner politischen Haltung befragt – angesichts der Menge von Gewalttätern mit Migrationshintergrund würde allerdings schon bei normaler Verteilung eine nennenswerte Zahl von Linksstehenden übrig bleiben.

Der Volksdeutsche, der in Konflikt mit einem Immigranten steht – sei es aggressiv oder defensiv – wird sich allerdings auf seine rechte Gesinnung befragen lassen müssen, wird im Zweifelsfall dort verortet werden oder wird sich dort auch selber verorten, wenn er einen ideologischen Rückhalt braucht.

Konfliktverhalten von Immigranten gegenüber Volksdeutschen gilt nicht als links. Konfliktverhalten von Volksdeutschen gegenüber Immigranten gilt als rechts. Das ist die Schwäche, aber auch der Glanz der Rechten – sie sind überall als virtuelle Größe präsent, wo ein Volksdeutscher es überhaupt nur auf einen Interessenkonflikt mit einem Immigranten ankommen lässt.

Verfasst von: brueckenbauer | Oktober 27, 2009

Ein Mensch gegen rechts

Ich lese gerade „Wie das Böse nach Tessin kam“ von Sabine Rückert, „Die Zeit“ vom 21.6.07:

„Wie kommt so viel Hass in unser Kind?“, fragten sich die D.s fassungslos. Soll das ihr Felix sein, der Kriminalbeamter werden wollte? Der Gewalt ablehnte? Der in seinem Boizenburger Gymnasium Flugblätter gegen rechts verteilte? Der seinem sozial engagierten Vater half, einen Selbsthilfeleitfaden für Hartz-IV-Empfänger zu texten, der den Globalisierungsverlierern Wege aus der Misere zeigt? Den Förderschüler Florian E., dessen Eltern er erstach, hatte Felix noch kurz zuvor gegen drangsalierende Skinheads verteidigt – und gleichzeitig in aller Stille in faschistoiden Einbildungen geschwelgt. Er war gegen die Rechte von Homosexuellen und Frauen. War für die Todesstrafe und ein totalitäres System.“


Was mal wieder zeigt, dass das mit Rechts und Links nicht so einfach ist, wie das Krefelder Bündnis es gerne hätte.

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