Die HNG gehört sicher zu den Vereinen, die keinen ernsthaften Versuch gemacht haben, ein Vereinsverbot zu vermeiden.
Nichtsdestoweniger: Am Vereinsverbot für die HNG zeigt sich, dass in der BRD Vereine zu leicht und zu leichtfertig verboten werden können.
Zu leicht, weil das Vereinsverbot nicht – wie das Versammlungsverbot – bereits im Vorfeld durch prozessuale Einwände aufgeschoben und eventuell abgewehrt werden kann. Der betroffene Verein ist darauf angewiesen, sich allmählich durch die Instanzen zu klagen, um nach Jahren eine abschließende Entscheidung zu bekommen (wobei ihm aber schon von vornherein das Vereinsvermögen entzogen ist). Deshalb gibt es zwar zahlreiche erfolgreiche Prozesse gegen Versammlungsverbote, aber kaum erfolgreiche Prozesse gegen Vereinsverbote.
Zu leichtfertig, weil die öffentlichen Begründungen der Innenminister jeder Beschreibung spotten; sie verraten etwas vom Unverhältnis dieser Leute zur Idee der Demokratie.
Ich kann hier nicht alle Äußerungen zerpflücken. Herausgreifen möchte ich die alte Blechparole des NRW-Innenminister Jäger: der Verein wende sich gegen die “demokratische Werteordnung”.
Festzuhalten ist: Es gibt keine geschlossene “demokratische Werteordnung”. Freiheitlich-pluralistische Demokratie bedeutet, dass Menschen mit gegensätzlichen Werteordnungen friedlich neben anderen leben (wie das übrigens die weitaus meisten HNG-Mitglieder viele Jahre lang getan haben).
Was Jäger tatsächlich meint, ist die sozialdemokratische Werteordnung. Die ist allerdings in einer freiheitlich-pluralistischen Demokratie nicht vor Opposition geschützt. Wäre sie vor Opposition geschützt und allgemein verpflichtend, würde die Bundesrepublik eben aufhören, eine freiheitliche und pluralistische Demokratie zu sein.